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„Der Arbeitgeber Staat hat bei den geplanten Einmalzahlungen eine Vorbildfunktion“, sagt dbb-Chef Volker Geyer.
2025 haben die Kommunen ein Rekorddefizit verzeichnet. Auf dem Tarifsymposium in Köln diskutiert der dbb Lösungswege.
Aktivrente ermöglicht Flexibilität, kann aber keine Alternative zur amtsangemessenen Alimentation auch im Ruhestand sein.
Das Personal ist der Schlüssel für ein zukunftsfestes Gesundheitssystem und nicht bloß Kostenfaktor, unterstreicht der dbb-Vize.
Viele Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst müssen auch über die Ostertage arbeiten. Nicht zuletzt der Gewerkschaftsarbeit ist es zu verdanken, dass es dafür besondere Entschädigungsregelungen gibt. Gerade zu Ostern gibt es aber regelmäßig…
Im Zuge einer vorgesehenen Überarbeitung der Landesverfassung wird erwogen, nur noch den digitalen Zugang zu regeln. Damit soll der derzeit geltende gleichberechtigte persönliche, schriftliche und persönliche Zugang ersetzt werden. Der dbb…
Der Finanzausschuss hat heute eine Anhörung zur Einführung von Langzeitkonten durchgeführt. Der dbb sh sieht darin eine Möglichkeit zur Attraktivitätssteigerung und hat sich gemeinsam mit mehreren dbb-Fachgewerkschaften für dieses Instrument…
Auch im Sozialministerium gibt es mehrere Bezugspunkte zur Arbeit des dbb sh. Einige davon waren Thema bei einem Austausch zwischen dbb Landesbundvorsitzenden Kai Tellkamp und Sozialministerin Aminata Touré – und von Einvernehmen geprägt. Dazu…
Der Bildungserfolg hängt weiterhin stark von der sozialen Herkunft ab. Ein qualitativ hochwertiges Bildungsangebot birgt jedoch immense Potenziale für die Chancengerechtigkeit.
Angriff auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
komba warnt vor Kollaps im TVöD.
Verfassungskonformität der Besoldung 2024 bleibt unklar.
Was darf die komba in der Dienststelle?
Informationen zum Thema "Verfassungskonforme Besoldung" auf einen Blick
Nachrichten zu laufenden und abgeschlossenen Einkommensrunden
Die neue dbb Kampagne hat eine klare Botschaft: Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sind für alle da, und der dbb steht als gewerkschaftlicher Dachverband jederzeit fest an der Seite der rund 5 Millionen Menschen im Dienst der Menschen.
Die Bundesleitung besteht aus dem dbb Bundesvorsitzenden, einem Zweiten Vorsitzenden undund Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, einem Stellvertretenden Vorsitzenden und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb und sechs ehrenamtlichen gleichberechtigten Stellvertretern. Als Gast gehören der oder die Vorsitzende der dbb jugend und der oder die Vorsitzende der dbb senioren der Bundesleitung (ohne Stimmrecht) an. Sie führt die von den anderen Organen gefassten Beschlüsse aus und ist für die sachgerechte Umsetzung verantwortlich. In ihrer Tagesarbeit wird sie von der Bundesgeschäftsstelle unterstützt.
Der Bundesvorstand hat über allgemeine berufspolitische Angelegenheiten zu bestimmen, so weit sie nicht vom Bundeshauptvorstand behandelt werden. Er verwaltet das Bundesvermögen und setzt zu Sachfragen Expertenkommissionen und Beiräte ein. Er tagt in der Regel viermal im Geschäftsjahr.
Der Bundeshauptvorstand tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Er ist zuständig für berufspolitische, rechtliche und soziale Grundsatzfragen. Er befasst sich mit den Belangen der Organisation und der Öffentlichkeitsarbeit und bewilligt den Haushalt. Er beruft Kommissionen ein und entscheidet über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedsorganisationen.
Die Bundestarifkommission besteht aus der Bundesleitung, den Vertreterinnen/Vertretern der tariffähigen Mitgliedsgewerkschaften, den Vorsitzenden der Landesbünde sowie je einem/r Vertreter/in der dbb jugend und der dbb bundesfrauenvertretung. Die Landesbünde können die/den jeweilige/n Vorsitzende/n ihrer Landestarifkommission mit beratender Stimme entsenden. Vorsitzender der Bundestarifkommission ist der Fachvorstand Tarifpolitik, der die laufenden Geschäfte in Tarifangelegenheiten führt. Der Vorsitzende und seine von der Bundestarifkommission zu wählenden sechs Stellvertreter/innen bilden die Geschäftsführung der Bundestarifkommission. Die Bundestarifkommission beschließt über alle Angelegenheiten in Tariffragen. In Grundsatzfragen entscheidet sie über Forderungsrahmen, Kündigung von Tarifverträgen, Annahme oder Ablehnung von Verhandlungsergebnissen und die Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen. Die Bundestarifkommission soll in der Regel zweimal im Geschäftsjahr zusammentreten.
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